AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen des Verbandes der Sportartikel-Hersteller und -Großhändler (F.G.H.S.)
Artikel 1. Definitionen
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Folgendes verstanden als:
- F.G.H.S.: die Association of Manufacturers and Wholesalers in Sports Supplies (F.G.H.S.) („Association of Manufacturers and Wholesalers in Sports Supplies“) mit Sitz in Utrecht;
- Verkäufer: Greenholds;
- Käufer: die natürliche oder juristische Person, die Partei eines Vertrags oder eines anderen Rechtsverhältnisses mit dem Verkäufer ist oder der der Verkäufer einen Vorschlag oder ein Angebot gemacht hat;
- Werktage: alle Kalendertage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen, 1. Januar, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, 1. und 2. Weihnachtstag, den Tagen, die von staatlicher Seite als bundeseinheitliche Feiertage bezeichnet werden oder wurden, und der Tag, an dem der Geburtstag Seiner Königlichen Hoheit des Königs offiziell gefeiert wird;
- Tage: alle Kalendertage;
- schriftlich: auch elektronische / digitale (E-Mail-)Nachrichten;
- Geistige Eigentumsrechte: alle geistigen Eigentumsrechte und damit zusammenhängende Rechte, z. Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Musterrechte, Markenrechte, Datenbankrechte und verwandte Rechte sowie Rechte an Know-how.
Artikel 2. Anwendbarkeit und Gültigkeit
2.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote und Angebote des Verkäufers an den Käufer und für alle Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer - gleich welcher Art - und für alle (sonstigen) Rechtshandlungen, Rechtsbeziehungen und Vereinbarungen, unabhängig davon, ob sie sich daraus ableiten oder sich darauf beziehen. Die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich ausgeschlossen und abgelehnt.
2.2
Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und/oder zu ergänzen. Im Falle einer wesentlichen Änderung wird der Verkäufer den Käufer mindestens einen Monat vor dem Inkrafttreten der betreffenden Änderung oder Ergänzung schriftlich benachrichtigen. Widerspricht der Käufer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Versand der schriftlichen Mitteilung, gilt die Änderung oder Ergänzung als stillschweigend vereinbart. Etwaige Einkaufs- und sonstige Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn mit dem Verkäufer ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, dass sie unter Ausschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Vertrag Anwendung finden.
2.3
Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Teils davon bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich in Kraft.
Artikel 3. Der Abschluss von Vereinbarungen
3.1
Alle Vorschläge, Angebote, Kostenvoranschläge und dergleichen des Verkäufers sind unverbindlich, es sei denn, der Verkäufer weist ausdrücklich schriftlich auf das Gegenteil hin. Unter Angeboten, Angeboten, Kostenvoranschlägen und dergleichen sind auch Preislisten, Prospekte und sonstige überlassene Daten zu verstehen.
3.2
Der (Kauf-)Vertrag kommt zustande, wenn der Käufer eine Bestellung beim Verkäufer aufgibt und diese Bestellung vom Verkäufer angenommen wird. Die Auftragserteilung hat keine vorgeschriebene Form. Die Annahme einer Bestellung erfolgt durch schriftliche oder elektronische (per E-Mail) Bestätigung der Bestellung durch eine entsprechend kompetente Person im Namen des Verkäufers oder durch Zustellung des Inhalts der Bestellung an den Käufer. Kommt der Vertrag durch unbefugte Vertretung des Verkäufers zustande, gehen die möglichen Folgen davon auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
3.3
Der Käufer garantiert, dass die Person, die im Namen des Käufers eine Bestellung aufgibt, berechtigt ist, den Vertrag mit dem Verkäufer abzuschließen. Der Käufer ist nicht berechtigt, sich gegenüber dem Verkäufer auf eine unbefugte Vertretung zu berufen.
3.4
Eine Vertragsauflösung ist nicht möglich, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihr schriftlich zu und die betreffenden Waren wurden noch nicht geliefert. Der Verkäufer ist berechtigt, weitere Bedingungen an die Zustimmung zu knüpfen. Zahlungsverpflichtungen des Käufers für bereits erbrachte Leistungen und bereits entstandene Kosten bleiben von der Kündigung unberührt.
3.5
Änderungen und Ergänzungen von Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von und zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
3.6
Eine Lieferverpflichtung seitens des Verkäufers besteht nur nach Annahme einer Bestellung im Sinne von Artikel 3.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Artikel 4. Vom Verkäufer gelieferte Materialien und Daten
4.1
Konstruktionszeichnungen, Werk- und Detailzeichnungen, Modelle, Computerprogramme, Fotoaufnahmen, Muster, Designs, Logos, angegebene Maße, Mengen, Muster, Farben, Materialien, technische Spezifikationen und/oder andere Materialien und Daten, die dem Käufer vom Verkäufer und zur Verfügung gestellt werden Angaben zu den vom Verkäufer angebotenen Waren gelten nur als annähernde Warenbeschreibung. Der Verkäufer garantiert daher nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit der genannten Materialien und Daten.
4.2
Der Verkäufer haftet nicht für die Verwendung der oben genannten Materialien und Daten durch den Käufer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.3
Die Materialien und Daten, wie sie in diesem Artikel vorgesehen sind, oder alle Rechte daran bleiben Eigentum des Verkäufers. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die vorgenannten Materialien und Daten auf eigene Kosten an den Verkäufer zurückzugeben.
4.4
Alle geistigen Eigentumsrechte, die auf den in diesem Artikel beabsichtigten Materialien und Daten begründet, darin integriert oder daraus abgeleitet werden, sind (bleiben) Eigentum des Verkäufers und/oder seiner Lizenzgeber. Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll ein geistiges Eigentumsrecht auf den Käufer übertragen.
4.5
Der Käufer darf die Materialien und Daten nur im Sinne von Artikel 4 im Rahmen der Vertragsdurchführung verwenden. Unbeschadet des Vorstehenden darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nichts von den Waren oder Materialien und Daten, wie in Artikel 4 vorgesehen, zur Einsichtnahme angeboten oder Dritten zur Verfügung gestellt werden, sei es zur Wiederverwendung oder nicht. Der Käufer garantiert, dass diese Verpflichtung auch allen seinen Mitarbeitern auferlegt wird und der Käufer für deren Einhaltung verantwortlich ist.
Artikel 5. Vom Käufer gelieferte Daten
5.1
Der Verkäufer geht davon aus, dass Konstruktionszeichnungen, Werk- und Detailzeichnungen, Modelle, Computerprogramme, Fotoaufnahmen, Muster, Designs, Logos, angegebene Maße, Mengen, Muster, Farben, Materialien, technische Spezifikationen und/oder andere Materialien und Daten dem Verkäufer zur Verfügung gestellt werden des Käufers ausreichend, richtig und vollständig sind, ohne dass der Verkäufer zu einer weiteren Prüfung verpflichtet ist.
5.2
Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Schäden und Kosten frei, die im Zusammenhang mit einer gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Klage von Dritten stehen, die behaupten, dass die Verwendung der Materialien und Daten, wie in diesem Artikel vorgesehen, durch den Verkäufer einen Verstoß darstellt Geistiges Eigentumsrecht oder jedes andere Recht der besagten Dritten.
Artikel 6. Lieferung und Risiko
6.1
Die Waren werden vom Verkäufer an den oder die vereinbarten Orte in der in der Bestellung festgelegten oder (nachträglich) schriftlich festgelegten Weise geliefert oder zur Lieferung versandt.
6.2
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erfolgt der Transport auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
6.3
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei erstmaligem Angebot in dem Moment, in dem der Verkäufer sie liefert oder liefern lässt, oder in dem Moment, in dem sie dem Verkäufer zur Verfügung gestellt werden, am vereinbarten Ort/den vereinbarten Orten zu übernehmen Käufer. Kommt der Käufer dem Vorstehenden nicht nach, gehen die daraus entstehenden Schäden und Kosten zu seinen Lasten.
6.4
Der Verkäufer ist bemüht, die Ware ordentlich und handhabbar zu verpacken.
Artikel 7. Lieferfristen / Lieferung auf Abruf
7.1
Der Verkäufer bemüht sich, die Ware zu dem in der Bestellung festgelegten Zeitpunkt/Zeiten oder unmittelbar nach Ende der Lieferzeit/-fristen zu liefern. Wurde eine Lieferfrist vereinbart, so tritt diese mit dem Datum in Kraft, an dem der Verkäufer die Bestellung schriftlich angenommen hat. Der Verkäufer ist bei Überschreitung einer Lieferfrist berechtigt, ohne Schadensersatz verpflichtet zu sein, die Ware spätestens 20 Werktage nach Ablauf der Lieferfrist auszuliefern.
7.2
Wenn bestellte Waren für den Käufer verfügbar sind, aber vom Käufer nicht angenommen werden, ist der Verkäufer berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist:
- entweder die Ware durch eine schriftliche Benachrichtigung an den Käufer zu liefern, in welchem Fall die Ware ab dem Zeitpunkt der Absendung der besagten Benachrichtigung beim Verkäufer und/oder dem Spediteur gelagert wird, letzterer auf Gefahr und Kosten, einschließlich der Gefahr der Qualitätsminderung des Käufers;
- oder den Vertrag mit dem Käufer ganz oder teilweise auf die in Artikel 10 beschriebene Weise aufzulösen und die Waren an Dritte (Dritte) zu verkaufen und zu liefern. Der Käufer haftet für alle Schäden, die dem Verkäufer dadurch entstehen.
7.3
Widerspricht ein Dritter der Lieferung durch den Verkäufer und kann dieser Einwand dem Käufer angelastet werden, so ist der Verkäufer unbeschadet des Vorstehenden berechtigt, die Lieferung auszusetzen und/oder sofort einzustellen und Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen Kosten und Schäden vom Käufer, ohne dass der Verkäufer gegenüber dem Käufer schadensersatzpflichtig ist.
7.4
Wurden bei einer Lieferung auf Abruf keine Zahlungsziele für die Abrufe festgelegt, so hat der Verkäufer drei Monate nach Bestellung Anspruch auf Zahlung der gesamten Bestellung.
7.5
Bei Lieferung auf Abruf verpflichtet sich der Käufer gegenüber dem Verkäufer, die Gesamtmenge der vom Käufer bestellten Waren spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Bestellung abzurufen. Die nicht innerhalb dieser Frist abgerufene Ware lagert beim Verkäufer und/oder Spediteur während einer vom Verkäufer zu bestimmenden Höchstdauer auf Gefahr und Kosten des Käufers - einschließlich des Risikos von Qualitätsminderung und Wertminderung im Wert. Artikel 9.1 gilt gleichermaßen.
Nach Ablauf der vorgenannten vom Verkäufer anzugebenden maximalen Aufbewahrungsfrist ist der Verkäufer berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, vom Vertrag mit dem Käufer ganz oder teilweise zurückzutreten wie unten in Artikel 10 angegeben und die Waren an Dritte (Dritte) zu verkaufen und zu liefern. Gegebenenfalls haftet der Käufer für alle Schäden, die dem Verkäufer dadurch entstehen.
Artikel 8. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
8.1
Alle Preise, die der Verkäufer dem Käufer anbietet, verstehen sich netto und exklusive Umsatzsteuer, Versicherung und Transportkosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, die angebotenen Preise vor Vertragsschluss gemäß Artikel 3.2 zu ändern.
8.2
Der Verkäufer hat das Recht, den Preis nach Vertragsschluss zu ändern, wenn die Preiserhöhung auf einen der folgenden Faktoren zurückzuführen ist: i) Erhöhung von Steuern oder anderen Abgaben und/oder Abgaben durch die Behörden, ii) schwankende Wechselkurse, iii) Erhöhungen der Löhne, Transportkosten und/oder Einkaufspreise. In diesem Fall ist der Käufer berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Preisänderung gemäß Artikel 10 zu kündigen. Der Verkäufer ist nicht schadensersatzpflichtig.
8.3
Der Verkäufer ist berechtigt, wenn der Rechnungsbetrag einer gelieferten Sendung unter € 250,- liegt, einen Verwaltungskostenzuschlag ohne Umsatzsteuer zu berechnen.
8.4
Der Verkäufer ist berechtigt, vor der Lieferung ganz oder teilweise Zahlung in Rechnung zu stellen und zu verlangen. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist. Zahlung kann auch bei Teillieferungen verlangt werden. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, die Lieferung auszusetzen, bis der Käufer eine Anzahlung geleistet hat.
8.5
Der Käufer gerät, wenn er die fälligen Beträge nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt hat, nach Ablauf dieser Frist – oder 30 Tage nach Rechnungsdatum – in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Aus gegebenem Anlass:
a) Der Käufer schuldet ab dem Datum der Fälligkeit des fälligen Betrags bis zum Zeitpunkt der Zahlung Zinsen auf den ausstehenden Betrag in Höhe des gesetzlichen Handelszinssatzes gemäß § 119a des Buches 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ; und
b) alle dem Verkäufer entstehenden Kosten, z.B. Verfahrens- und außergerichtliche Kosten, einschließlich der Kosten für Rechtsbeistand, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros, die im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Kosten (auch Mindestkosten) werden auf der Grundlage des niederländischen Inkassokosten-(Standardisierungs-)Erlasses berechnet.
dies alles unbeschadet der anderen Rechtsbehelfe des Verkäufers gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder dem anwendbaren Recht, einschließlich des Rechts auf Schadensersatz.
8.6
Im Falle der vollständigen und teilweisen Aufteilung von Zahlungsansprüchen, die der Verkäufer gerichtlich durchgesetzt hat, hat der Käufer dem Verkäufer alle ihm entstandenen Verfahrenskosten, einschließlich der Kosten der Rechtshilfe, auch einschließlich der nicht gerichtlich zugeteilten Beträge, zu ersetzen , es sei denn, die Kosten des Verfahrens wurden allein dem Verkäufer zuerkannt.
8.7
Zahlungen des Käufers werden immer zuerst auf alle ausstehenden Zinsen und Kosten und dann auf die am längsten ausstehenden Rechnungen angerechnet, auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine (spätere) Rechnung bezieht.
8.8
Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen, es sei denn, es wurde vom Verkäufer bestätigt, dass die Reklamationen des Käufers in Bezug auf eine Rechnung begründet sind und sich die Reklamationen auf die Höhe des Rechnungsbetrags auswirken. Der Käufer ist nicht zur Aufrechnung berechtigt.
8.9
Alle in diesem Artikel genannten Fristen sind Verjährungsfristen im Sinne von § 83 (a) Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Artikel 9. Eigentumsvorbehalt und andere Sicherheiten
9.1
Unbeschadet der in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen bleiben alle vom Verkäufer zu irgendeinem Zeitpunkt gelieferten Waren Eigentum des Verkäufers, bis alle Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer, die in den Geltungsbereich des Abschnitts fallen, beglichen sind 92 des Buches 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, auf welchem Grund auch immer und ungeachtet der Anspruchsberechtigung, einschließlich Zinsen und Kosten, durch Zahlung derselben beglichen wurden. Vor vollständiger Bezahlung ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder den entsprechenden Besitz zu übereignen, es sei denn, die vom Verkäufer gelieferte Ware überträgt der Käufer im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs. Bei einem Verstoß hiergegen sowie bei vollständiger oder teilweiser Anwendbarkeit von § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Verkäufer berechtigt, alle vom Verkäufer gelieferten Waren zurückzunehmen oder zurücknehmen zu lassen, ohne dass eine Genehmigung des Käufers oder des Gerichts erforderlich ist, von dem Ort, an dem sich die besagten Waren befinden. Darüber hinaus wird gegebenenfalls jede Forderung des Verkäufers sofort und vollständig fällig.
9.2
Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares und unverwechselbares Eigentum des Verkäufers zu verwahren. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer-, Wasser- und Explosionsschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und dem Verkäufer auf Verlangen Einsicht in die Policen dieser Versicherungen zu gewähren.
9.3
Für den Fall, dass der Verkäufer beabsichtigt, seine Rechte gemäß Absatz 1 geltend zu machen, erteilt der Käufer dem Verkäufer oder einem zu benennenden Dritten hiermit bereits hiermit die unbedingte und unwiderrufliche Zustimmung zum Zugang zu allen Orten, an denen Liegenschaften des Verkäufers gefunden werden (können) und diese Liegenschaften zurückzunehmen. Eventuell hieraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
9.4
Geben die Vermögensverhältnisse und/oder das Zahlungsverhalten des Käufers nach Wahl des Verkäufers Anlass dazu, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer zu verlangen, dass für Erst- oder Nachlieferungen unverzüglich Sicherheit in zu leistender Form geleistet wird vom Verkäufer festgelegt und/oder vom Käufer verlangt wird, dass eine Anzahlung geleistet wird. Wenn der Käufer die erforderliche Sicherheit nicht leistet, ist der Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, die weitere Ausführung des Vertrags unverzüglich auszusetzen oder von ihm zurückzutreten, ohne dem Käufer Schadenersatz leisten zu müssen und mit alles, was der Käufer aus welchem Grund auch immer an den Verkäufer zu zahlen hat, sofort fällig.
Artikel 10. Rücktritt und Suspendierung
10.1
Ein Rücktritt vom Vertrag kann nur schriftlich erfolgen. Der Rücktritt vom Vertrag wegen eines zurechenbaren Mangels wegen Überschreitung einer maßgeblichen Frist ist sofort nach Ablauf dieser Frist möglich. In allen anderen Fällen, bei denen noch kein Verzug vorliegt, ist ein Rücktritt nur nach schriftlicher, möglichst detaillierter Inverzugsetzung unter Setzung einer angemessenen Frist zur Erfüllung zulässig.
10.2
Für den Fall, dass dem Käufer oder Verkäufer Zahlungsaufschub gewährt wurde oder zu gewähren droht, für den Käufer oder Verkäufer ein Liquidationsantrag gestellt wird, der Käufer oder Verkäufer für zahlungsunfähig erklärt wird, seine Geschäftstätigkeit einstellt oder ein Beschluss darüber ergeht Liquidation der juristischen Person angenommen wird oder der Verkäufer oder der Käufer Informationen erhält, die mit hinreichender Sicherheit darauf hindeuten, dass der Käufer oder der Verkäufer wahrscheinlich nicht in der Lage sein wird, seinen Verpflichtungen nachzukommen, der Verkäufer oder der Käufer sein wird berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vereinbarungen ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung per Einschreiben zu kündigen.
10.3
Im Falle des Rücktritts vom Vertrag werden die vom Verkäufer bereits ausgeführten Lieferungen und die entsprechende Zahlungsverpflichtung nicht rückgängig gemacht, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Verkäufer mit dem wesentlichen Teil der betreffenden Leistungen in Verzug ist. Beträge, die der Verkäufer vor dem Rücktritt im Zusammenhang mit den bereits erbrachten Leistungen oder den bereits erbrachten Lieferungen zur Durchführung des Vertrages in Rechnung gestellt hat, bleiben unter Berücksichtigung der Bestimmungen des vorstehenden Satzes in voller Höhe zahlbar und sofort fällig Zeitpunkt des Widerrufs.
10.4
Der Rücktritt kann sich nach Wahl des Verkäufers auch auf Waren erstrecken, die aufgrund desselben Vertrages bereits geliefert wurden, wenn die Waren nach diesem Vertrag (Auftragsbestätigung) als Ganzes hätten geliefert werden müssen. In diesen Fällen ist der Käufer berechtigt, die Waren auf Gefahr und Kosten des Verkäufers zurückzusenden und kann die Beträge, die der Käufer für die besagten Waren gezahlt hat, vom Verkäufer zurückfordern.
10.5
Falls der Käufer einer Verpflichtung aus irgendeiner Vereinbarung gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommt, ist der Verkäufer berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt zwischen ihnen bestehenden Vereinbarungen auszusetzen, ohne dass ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist, und dies alles unbeschadet die sonstigen gesetzlichen Rechte des Verkäufers in diesem Fall.
Artikel 11. Beschwerden
11.1
Der Käufer beachtet die Vorschriften über die Art der Lagerung und Behandlung der gelieferten Ware. Der Käufer prüft die Ware bei Lieferung oder innerhalb von 3 Werktagen danach.
11.2
Reklamationen bezüglich der Lieferungen des Verkäufers sind vom Käufer innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung schriftlich direkt beim Verkäufer geltend zu machen, andernfalls erlischt das Reklamationsrecht und die Lieferung gilt als angenommen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Käufer nachweist, dass es sich um einen Mangel handelt, der bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden war, sich aber erst 3 Werktage nach Lieferung gezeigt hat und der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war oder nicht erkennbar war wie in Absatz 1 dieses Artikels vorgesehen. Die Reklamation muss schriftlich (oder per E-Mail) unter genauer Angabe der Art und des Grundes der Reklamation eingereicht werden, in jedem Fall einschließlich datierter Fotos, aus denen die Mängel hervorgehen, und nach Vorlage des Lieferscheins und (sofern vorhanden) Angabe der jeweiligen Rechnungsnummer. Nach Einreichung einer Reklamation wird die Zahlungsverpflichtung für die beanstandete Ware ausgesetzt. Der Käufer hat die mangelhafte Ware auf Verlangen des Verkäufers innerhalb von 10 Werktagen nach Reklamation ordnungsgemäß verpackt an den Verkäufer zu senden.
11.3
Bei berechtigter Beanstandung ist der Verkäufer verpflichtet, nach seiner Wahl die mangelhafte Ware zu reparieren oder durch eine andere, der Bestellung entsprechende Ware zu ersetzen, sofern die Neulieferung oder die Reparatur innerhalb angemessener Frist erfolgt nachdem die Berechtigung der Beschwerde festgestellt wurde. Gegebenenfalls hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz.
11.4
Der Verkäufer behält sich vor, bei der Bestimmung der Folgen einer begründeten Reklamation einen eventuellen Wertverlust der Ware zu berücksichtigen. Vorstehendes gilt nicht, wenn der Käufer nachweist, dass der Verkäufer die Wertminderung vollständig zu vertreten hat.
11.5
Rücksendungen im Zusammenhang mit einer Reklamation, denen die in Absatz 2 Satz 2 vorgesehene Information nicht vorangegangen oder begleitet war, sind unzulässig. Sendet der Käufer dennoch entgegen dieser Vorschrift Waren zurück oder unberechtigt zurück, werden diese, soweit sie nicht vom Verkäufer zurückgewiesen wurden, auf Gefahr und Kosten des Käufers zur Verfügung gehalten des Käufers, ohne dass hieraus ein Anerkenntnis auf die Richtigkeit des etwaigen Gewährleistungsanspruchs abgeleitet werden kann. Die Kosten unbegründeter Rücksendungen gehen zu Lasten des Käufers.
Artikel 12. Gewährleistung und Haftung
12.1
Mitteilungen des Verkäufers oder im Namen des Verkäufers über Beschaffenheit, Beschaffenheit, Anwendungsmöglichkeiten, Eigenschaften und Behandlung der gelieferten Ware haben unverbindlichen Charakter und gelten nur dann als Zusicherung, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich in Form a Garantie.
12.2
Wenn der Käufer während der Gewährleistungsfrist ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers Reparaturen oder Änderungen an der gelieferten Ware vornimmt oder vornehmen lässt, erlischt die Gewährleistungspflicht sofort.
12.3
Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die auf einen Mangel, eine rechtswidrige Handlung oder eine andere Handlung des Verkäufers zurückzuführen sind, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder vorsätzliche Fahrlässigkeit des Verkäufers, persönlich oder durch untergeordnete Führungskräfte des Unternehmens Geschäftsführung des Verkäufers.
12.4
Sollte der Verkäufer trotz der Bestimmungen in Artikel 12.3 dennoch haftbar sein, ist die Entschädigung für die dem Käufer entstandenen direkten Schäden auf höchstens den Rechnungsbetrag für den betreffenden (Teil-)Vertrag oder Auftrag begrenzt. In keinem Fall übersteigt jedoch die Gesamthaftung des Verkäufers für direkte Schäden, gleich aus welchem Grund, 50.000 €.
12.5
Unter direkten Schäden wird ausschließlich verstanden: a. angemessene Kosten, die dem Käufer entstehen müssten, damit die Leistung des Verkäufers der Vereinbarung entspricht; der genannte Ersatzschaden wird jedoch nicht ersetzt, wenn der Vertrag vom Käufer oder auf Wunsch des Käufers aufgehoben wird. b. angemessene Kosten, die zur Feststellung der Schadensursache und des Umfangs des Schadens entstanden sind, soweit sich die Feststellung auf unmittelbare Schäden im Sinne dieser Vereinbarung bezieht; c. angemessene Kosten, die entstanden sind, um Schäden zu verhindern oder zu begrenzen, soweit der Käufer nachweist, dass die genannten Kosten zu einer Begrenzung direkter Schäden im Sinne dieser Vereinbarung geführt haben.
12.6
Außer bei Vorsatz oder grob fahrlässiger Fahrlässigkeit ist die Haftung des Verkäufers für Folgeschäden ausgeschlossen. Unter Folgeschäden sind auch entgangener Gewinn und Verluste aufgrund von Betriebsunterbrechungen zu verstehen. Die Bestimmungen in Artikel 12.4 gelten gleichermaßen.
12.7
Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruchs auf Schadensersatz ist immer, dass der Käufer den Schaden dem Verkäufer so bald wie möglich nach Eintritt des Schadens schriftlich meldet. Jeder Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer verjährt mit bloßem Ablauf von 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens / Anspruchs. Als Kenntnis wird der Moment verstanden, in dem der Käufer wusste oder hätte wissen müssen, dass es sich um Schäden handelt.
Artikel 13. Höhere Gewalt
13.1
Keine der Parteien ist gehalten, einer Verpflichtung nachzukommen, wenn die besagte Partei daran aufgrund höherer Gewalt gehindert ist.
13.2
Unter höherer Gewalt wird jeder Umstand verstanden, insbesondere Treibeis, extreme Wetterbedingungen, Terroranschläge, Überschwemmungen, gesetzliche Beschränkungen, Mängel von Lieferanten und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, Arbeitskämpfe, behördliche Eingriffe, einschließlich behördlicher Maßnahmen bei Pandemien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ausgangssperren, Fabrik- und Grenzschließungen, Lieferverzögerungen, Exportverbot, Aufruhr, Krieg, Mobilmachung, Transportschwierigkeiten, Maschinendefekte, Ausfälle in der Energieversorgung, Einfuhrbeschränkungen, Feuer, und alle anderen Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers oder des Käufers liegen und aufgrund derer die normale Durchführung des Vertrags vom Verkäufer oder Käufer vernünftigerweise nicht verlangt werden kann.
13.3
Die Partei, bei der die höhere Gewalt eintritt, muss die andere Partei unverzüglich schriftlich darüber informieren.
13.4
Im Falle höherer Gewalt kann die andere Partei keine Entschädigung verlangen.
13.5
Führt ein Fall höherer Gewalt zu einer Überschreitung eines vereinbarten Termins oder Zeitraums, einschließlich einer möglichen Erfüllungsfrist von 20 Arbeitstagen, so ist die andere Partei berechtigt, den betreffenden Vertrag schriftlich zu kündigen, ohne dass die kündigende Partei dadurch daran gehindert wird Schadensersatz leisten.
Artikel 14. Rücksendungen von mangelfreien Waren
14.1
Mangelfreie Waren können nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers und in Übereinstimmung mit seiner Rücksendeanweisung an den Verkäufer zurückgesandt werden.
14.2
Sofern vom Verkäufer nicht anders angewiesen, muss der Käufer Sendungen mit mangelfreier Ware frachtfrei und zusammen mit einer schriftlichen Erklärung zurücksenden. Diese Erklärung muss in jedem Fall das Datum enthalten, an dem der Käufer die betreffende Ware vom Verkäufer gekauft hat, sowie das Datum und die Nummer der betreffenden Rechnung des Verkäufers.
14.3
Eine Gutschrift retournierter Ware erfolgt nur, wenn die betreffende Ware noch verkaufsfähig ist, letzteres nach Wahl des Verkäufers.
14.4
Unbeschadet der Bestimmungen in den vorstehenden Absätzen erfolgt die Gutschrift unter der Bedingung, dass die zurückgegebenen Waren in unbeschädigter Originalverpackung verpackt und frei von Preis- und/oder anderen Hinweisetiketten oder -aufklebern sind.
14.5
Bei Rücksendung nach erfolgter Lieferung kann der Verkäufer je nach Handelsfähigkeit und Art der retournierten Ware – letzteres nach Wahl des Verkäufers – den Netto-Rechnungsbetrag teilweise gutschreiben.
14.6
Der Käufer bleibt verpflichtet, den nach der Gutschrift verbleibenden Betrag zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes von und zwischen den Parteien vereinbart wurde.
Artikel 15. Streitigkeiten und anwendbares Recht
15.1
Alle Streitigkeiten in Bezug auf einen Vertrag oder die Durchführung eines Vertrags durch und zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, die nicht gütlich zwischen den Parteien gelöst werden können, sind dem zuständigen Gericht in dem Bezirk vorzulegen, in dem der Verkäufer seinen Gerichtsstand hat Firmensitz. Abweichend hiervon ist der Verkäufer berechtigt, eine Streitigkeit dem zuständigen Gericht des Bezirks vorzulegen, in dem der Käufer seinen Firmensitz hat.
15.2
Alle Vereinbarungen und Rechtsbeziehungen in irgendeiner anderen Hinsicht durch und zwischen dem Käufer und dem Verkäufer unterliegen dem niederländischen Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtsübereinkommens (CISG).
Hinterlegt bei der Industrie- und Handelskammer in Utrecht (Niederlande) unter der Nummer 40478858 vom 18.01.2021.